Informationssicherheitsordnung und Richtlinie zur Nutzung digitaler Dienste
Workshop am 28. September 2026 mit ZID, ZDL, CISO, Recht
Neu-Ulm University of Applied Sciences
28. September 2026
Ziele
Nicht-Ziele
Von den 73 Rückmeldungen sind
7 grundsätzliche Rückmeldungen diskutieren wir heute.
Status Quo
Künftig
KI ist kein eigener Regelungsgegenstand, sondern ein Merkmal digitaler Dienste. Deshalb braucht es keine KI-Richtlinie neben einer Cloud-Richtlinie.
Die HNU kann prüfen, ob Vertrag, Konfiguration und Grundschutz eines Dienstes tragen. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass die Nutzung im Einzelfall rechtmäßig bleibt:
Das hängt davon ab, welche Daten Nutzende dem Dienst anvertrauen.
Die HNU prüft
Nutzende binden sich an klare Regeln
Beide Seiten sind in den Dokumenten klar und verbindlich geregelt.
| Datenklasse | Typ 1 | Typ 2 | Typ 3 | Typ 4 | Typ 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| D1 Öffentlich | ja | ja | ja | ja | ja |
| D2 Intern | ja | ja | ja | ja | nein |
| D3 Vertraulich | ja | ja | bedingt | bedingt | nein |
| D4 Streng vertraulich | ja | nein | nein | nein | nein |
Der Registereintrag kann engere Vorgaben treffen, weitergehende nicht.
Insgesamt zehn Felder je Dienst, für alle im Intranet sichtbar, gepflegt durch das ZID.
Keine zusätzliche Bürokratie: Wir pflegen fast ausschließlich Daten, die wir auch so vorhalten müssen. Bünden diese an einer Stelle mit klarer Zuständigkeit.
Das leistet das Register
Das leistet es nicht
Ohne die Hochschulleitung darf nur gehandelt werden, wenn Risiko gesenkt wird. Herabstufen und Sperren dürfen ZID und CISO sofort, höherstufen und freigeben nicht.
Die Nutzung beginnt sofort, jedoch nur mit öffentliche Daten und (vorerst) nur über den Browser.
Zweieinhalb Minuten pro Einheit: ZID, ZDL, CISO, Recht.
02:30
Angelegte Architektur:
Diskussion
Gibt es Einwände zur Architektur und/oder Alternativvorschläge?
Organisatorische Grundvoraussetzungen
Vorschlag
Unter folgenden Bedingungen umsetzbar:
Das ganze Regelwerk hängt daran, dass Nutzende ihre Daten einer von vier Klassen zuordnen können. Ich halte das für möglich und sinnvoll. Der CISO hält die Selbsteinstufung für fehleranfällig und die Grenze zwischen D3 und D4 für unscharf.
Optionen
Optionen
Bilateral und Ergebnisse per Mail
Außerhalb dieses Kreises zu klären
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Diese Woche | Übersicht aller 73 Rückmeldungen mit Korbzuordnung an diese Gruppe |
| Bis Mitte Oktober | Bilaterale Klärung der 18 Detailpunkte |
| Folgetermin | Testfälle zur Klassifikation, Registergröße, Fristen (90 Minuten) |
| Ende Oktober | Fassung v1.0 |
| November | Beteiligung weiterer Stakeholder: Personalrat, Dekaninnen und Dekane, Studierendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung |
| Ende November | Beratung in der eHL |
| Dezember | Vorlage im Senat |
Vielen Dank
Andy Weeger
andy.weeger@hnu.de